Für einen möglichen Feuerwehreinsatz ist es notwendig Brandschutzpläne zu erstellen bzw. aktuell zu halten. Brandschutzpläne sind farbige, vereinfachte Lage- und Gebäudepläne und beinhalten alle relevanten Informationen zur Durchführung von Feuerwehreinsätzen. Dabei wurde vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband eine „TECHNISCHE RICHTLINIEN VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ“ für Brandschutzpläne, die TRVB 121 O, herausgebracht. Diese regelt die einheitliche Gestaltung der Pläne und muss von den örtlich zuständigen Feuerwehren so genehmigt werden (Vidierung). Folgende Voraussetzungen veranlassen die Erstellung eines Brandschutzplanes: Die erstellten bzw. aktualisierten Pläne RETTEN LEBEN. Unabhängig davon schützt es die Geschäftsleitung eines Betriebes vor größeren rechtlichen Konsequenzen und kann erheblichen Schaden an Sachwerten verhindern. Für die regelmäßige Eigenkontrollen (nach TRVB 120 – Eigenkontrollen) dienen die Brandschutzpläne als Kontrollpläne für alle Einrichtungen des Brandschutzes (z.B. Feuerlöscher). Weiters sind sie als vereinfachter Übersichtsplan in betrieblichen Konzeptplanungen von Vorteil. Benötigen sie Unterstützung bei der Erstellung bzw. Aktualisierung ihrer Brandschutzpläne dann nehmen sie Kontakt zu uns auf. Ihr QM-Tech Team